https://www.arth.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=4680
11.05.2024 19:54:55
Adresse: | Herrengasse 17, Postfach 253, 6431 Schwyz | |||||||||
Telefon: | 041 819 07 14 | |||||||||
Telefax: | 041 819 07 06 | |||||||||
E-Mail: | zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch | |||||||||
Homepage: | https://www.gemeindeschwyz.ch/aemter/21977 | |||||||||
Öffnungszeiten: |
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Die Gemeinde Arth ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeordnet. Das Zivilstandsamt Innerschwyz wird von der Gemeinde Schwyz geführt. Es ist Ansprechpartner für alle Zivilstandsereignisse, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde Arth fallen (z.B. Geburt, Trauungen, Namensänderungen). Sämtliche Auszüge aus dem Zivilstandsregister sind deshalb beim Zivilstandsamt Innerschwyz anzufordern.
Familienausweise, Heimatscheine und Personenstandsausweise müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Welches Amt zuständig ist, können Sie unter dem folgenden Link herausfinden:
Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes
Ausnahme:
Todesfälle können am Ereignisort / Wohnort gemeldet werden. In der Gemeinde Arth ist dafür das Einwohneramt Arth zuständig.
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